Häufige Fragen
Kurz und ehrlich: was der Dienst leistet, was nicht, und wie Sie das Ergebnis gegenüber dem Zoll verwenden.
Ist das eine Zollberatung?
Nein. Invoice Duty Guard wertet automatisiert veröffentlichte EU-Verordnungen und die TARIC-Datenbank aus und zeigt, welcher Antidumping- oder Ausgleichszollsatz für eine Rechnungsposition in Frage kommt. Es gibt keine Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Vertretung gegenüber Zollbehörden. Verbindlich ist allein die Festsetzung der Zollstelle.
Was passiert, wenn der Hersteller auf der Rechnung anders heißt als in der Verordnung?
Der individuelle Satz gilt nur für den in der Verordnung gelisteten Hersteller mit seinem TARIC-Zusatzcode. Abweichende Schreibweisen, Handelsgesellschaften oder Tochterfirmen sind nicht automatisch erfasst. Die Herstellersuche zeigt alle gelisteten Namen und Codes; im Zweifel lassen Sie sich vom Lieferanten den Zusatzcode bestätigen.
Warum zahlt man ohne Herstellererklärung mehr?
Viele Verordnungen knüpfen den individuellen Satz an eine vom Hersteller unterzeichnete Erklärung auf der Handelsrechnung. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, gilt der Satz für „alle übrigen Unternehmen“. Der Bericht zeigt beide Beträge und den Wortlaut, den Ihr Lieferant verwenden muss.
Wie aktuell sind die Daten?
Die Datenbank wird jede Nacht gegen EUR-Lex (Amtsblatt) und die EU-TARIC-Datenbank abgeglichen; der Datenstand steht in jedem Bericht und im Seitenfuß. Neue Verordnungen erscheinen oft einige Tage vor ihrer Umsetzung in TARIC – der Bericht nennt dann den Rechtsakt mit Datum.
Was kostet eine Prüfung?
Die Prüfung ist kostenlos und zeigt, welche Satzkategorie gilt. Der dokumentierte Bericht mit Beträgen, Erklärungstext, Rechtsgrundlagen und Prüfprotokoll kostet 4,00 € netto einzeln, im Paket ab 3,50 € je Bericht, für Zollagenturen 2,00 € im Partnertarif auf Rechnung.
Wie lange ist ein Bericht gültig?
Der Bericht dokumentiert den Rechtsstand zum angegebenen Zeitpunkt (Zeitstempel, Datenstand, Prüfsumme). Ändert sich der Satz später, bleibt der Bericht als Nachweis Ihrer damaligen Sorgfalt gültig; für eine neue Zollanmeldung prüfen Sie erneut. Mit eingeschalteter Benachrichtigung informieren wir Sie über Änderungen bei Ihren geprüften Positionen.
Kann ich den Bericht dem Hauptzollamt vorlegen?
Ja, als Teil Ihrer Unterlagen. Er ist eine Information zu veröffentlichtem Recht mit nachvollziehbaren Quellen (CELEX-Nummern, TARIC-Codes), kein verbindlicher Bescheid. Drucken Sie ihn über „Drucken / als PDF speichern“; der dauerhafte Link bleibt drei Jahre abrufbar.
Was ist, wenn mein Schlüssel verloren geht?
Auf der Seite „Prüfkonto“ können Sie sich den Schlüssel an die hinterlegte E-Mail-Adresse zusenden lassen. Hinterlegen Sie deshalb eine Adresse, wenn das Konto noch keine hat.
Wer haftet, wenn das Ergebnis falsch ist?
Wir reproduzieren veröffentlichte Rechtsakte und TARIC-Daten und haften nach unseren AGB für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt. Zollnachforderungen, die auf Ihrer Einreihung, dem Ursprung oder dem Inhalt der Rechnung beruhen, sind nicht ersetzbar – diese Angaben liegen in Ihrer Verantwortung.
Werden meine Prüfdaten weitergegeben?
Nein. Prüfdaten liegen ausschließlich auf Servern in Deutschland, werden keinem KI-Dienst übergeben und nach den in der Datenschutzerklärung genannten Fristen gelöscht. Zollagenturen erhalten auf Wunsch einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Welche Waren und Länder sind abgedeckt?
Alle geltenden EU-Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen gegen Waren mit Ursprung China, einschließlich der herstellerspezifischen TARIC-Zusatzcodes. Weitere Ursprungsländer (Indien, Türkei, Vietnam) und Umgehungsmaßnahmen folgen; fragen Sie uns, wenn Sie sie brauchen.
Wie bezahle ich und bekomme ich eine Rechnung?
Über Stripe mit Karte; die Rechnung mit Ihrer USt-IdNr. kommt automatisch per E-Mail. Für Unternehmen aus anderen EU-Staaten gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Zollagenturen im Partnertarif erhalten eine monatliche Sammelrechnung per Überweisung.