Für Zollagenturen und Spediteure
Bei indirekter Vertretung ist die Zollagentur oder der Spediteur selbst Zollschuldner (Art. 77 Abs. 3 UZK). Nacherhebungen sind bis drei Jahre nach Entstehung der Zollschuld möglich (Art. 103 UZK). Eine dokumentierte Prüfung kostet Sie 2,00 € – und wird bei Ihren Mandanten zur Position „Antidumping-Prüfung“.
- Weiterberechnen
Jede Prüfung trägt Ihre Mandanten-Referenz. Der Monatsexport listet Datum, Warennummer, Hersteller, Ergebnis und Link – fertig für Ihre Rechnung an den Mandanten.
- Nachweis der Sorgfalt
Das Prüfprotokoll enthält Zeitstempel, Datenstand und Prüfsumme. Bei einer Zollprüfung belegen Sie, was Sie wann geprüft haben.
- Null Aufwand bei der Zahlung
Ein Schlüssel für das ganze Team, eine Sammelrechnung im Monat, Zahlung per SEPA-Überweisung. Keine Karten, keine Guthaben.
So rechnen Sie die Prüfung weiter
Den Preis gegenüber Ihren Mandanten legen Sie fest; 9,90 € ist ein Beispiel. Der Monatsexport (CSV) liefert je Prüfung Datum, Mandanten-Referenz, Warennummer, Hersteller, Ergebnis und Berichtslink – die Grundlage für Ihre Rechnung.
Partnertarif für Zollagenturen
2,00 € je Bericht für Zollagenturen und Spediteure: monatliche Sammelrechnung, SEPA-Überweisung, kein Guthaben, keine Vorkasse.
- Mandanten-Referenz an jeder Prüfung
- Abrechnungsexport (CSV) pro Monat – zur Weiterberechnung an Ihre Mandanten
- Prüfprotokoll mit Prüfsumme als Nachweis Ihrer Sorgfalt
- Beliebig viele Mitarbeiter mit einem Schlüssel
Pilotzugang: 14 Tage kostenlos
Wir richten Ihnen ein Prüfkonto auf Rechnung ein – ohne Guthaben, ohne Karte. Nach 14 Tagen entscheiden Sie, ob Sie zum Partnertarif (2,00 € je Bericht) weitermachen.